Viele Menschen unterliegen dem irrtümlichen Glauben, dass die gesetzliche Pflegeversicherung im Alter die Pflegekosten in vollem Umfang übernehmen wird.
Laut einer Befragung aus dem Jahre 2019 denken dies mehr als vier von zehn Erwachsenen. Darunter sind nicht nur junge Menschen, für die die eigene Pflege noch weit weg ist. Auch unter gebildeten Menschen und sogar Rentnerinnen und Rentnern, für die das Thema doch eine große Brisanz haben müsste, findet sich diese Ansicht. 20 % der Menschen unterschätzen den zu leistenden Eigenanteil im Falle einer vollstationären Versorgung. Sie schätzen ihn auf unter 1000 Euro. Viel realistischer ist hingegen das Doppelte davon. Im Bundesdurchschnitt liegt der Eigenanteil für einen Platz im Pflegeheim bei knapp über 2000 Euro – monatlich.
Risiko: die eigenen Kinder müssen zahlen
Unwissenheit schütz vor Strafe nicht. Dies gilt auch im Falle der Pflegekosten. Wer die Zuzahlung zu den Pflegekosten unterschätzt und nicht ausreichend vorgesorgt hat, kann bei Eintreten des Pflegefalls in finanzielle Bedrängnis kommen. Wer kein Eigentum, Vermögen oder Mieteinkünfte aus Immobilien ansetzen kann und zudem nur eine schmale Rente bezieht, für den kann es schnell eng werden.
Die monatliche Zahlung für den Pflegeplatz kann in dem Fall auf die nächsten Angehörigen zukommen. In der Regel handelt es sich hierbei um den:die Lebensgefährten:in oder die eigenen Kinder – wenn es welche gibt. Jedoch sind letztere laut neuester Gesetzgebung nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn das individuelle Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt.
Liegt das Einkommen darunter oder gibt es keine Nachkommen, übernimmt das Sozialamt die Kosten, die nicht von der gesetzlichen Pflegeversicherung getragen werden. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn potenzielle Einnahmen aus verkauftem Eigentum oder das Vermögen des Pflegebedürftigen bereits hinzugezogen und bis zu einem bestimmten Freibetrag aufgebraucht wurden. Dann kann beim Sozialamt ein Antrag auf Zahlung aus dem Programm „Hilfe zur Pflege“ gestellt werden.
Wie setzt sich der Eigenanteil an den Pflegekosten zusammen?
Der Eigenanteil für einen Platz im Pflegeheim, der vom Pflegebedürftigen selbst bzw. von dessen Angehörigen zu leisten ist, setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
- Kosten für die Unterkunft
- Kosten für die Verpflegung
- Investitionskosten (z. B. für Renovierungsarbeiten am Gebäude)
- Kostenbeteiligung an der Ausbildung von Pflegekräften in der Pflegeeinrichtung
Besser privat für den Pflegefall vorsorgen
Damit im Pflegefall nicht die eigenen Kinder für die Pflegekosten im Heim aufkommen müssen, ist es sinnvoll, sich rechtzeitig um eine Form der privaten Vorsorge zu bemühen. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten – von einer eigenen Immobilie bis hin zu festen monatlichen Rücklagen. Außerdem gibt es die Option, über eine private Pflegezusatzversicherung vorzusorgen. Hier gibt es unterschiedliche Leistungsangebote. Viele Menschen entscheiden sich für eine Pflegetagegeldversicherung. Je eher man sich um eine private Pflegeversicherung bemüht, desto geringer sind die monatlichen Beiträge.
Präsentiert in Partnerschaft mit der vigo Krankenversicherung.